Abschaffung der Kinderreisepässe zum 01. Januar 2024

Der Bundestag hat dafür gestimmt den Kinderreisepass abzuschaffen.
 

Was bedeutet das?
 

Ab dem 01. Januar können keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
 

Für Reisen außerhalb der EU wird nun ein elektronischer Reisepass benötigt (Gültigkeit: 6 Jahre).
 

Wir bitten um Beachtung:
 

Ein Pass wird bereits vor Ablaufdatum ungültig, wenn eine eindeutige Identifizierung des Kindes nicht mehr möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn sich das Kind so stark verändert hat, dass kaum noch eine Ähnlichkeit zum Passbild erkennbar ist.
 

Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern einen neuen Reisepass beantragen. Damit kann während Ihrer Auslandsreise die stetige Identifikation sichergestellt werden.
 

Falls Sie einen Kinderreisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) im Bürgerbüro Conweiler beantragen oder verlängern möchten, haben Sie noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit dazu.
 

 

Termine können gerne online über unsere Homepage oder telefonisch unter 07082/948-611/-612/-620 vereinbart werden.
 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team des Bürgerbüros wenden.

Für Reisen außerhalb der EU wird nun ein elektronischer Reisepass benötigt (Gültigkeit: 6 Jahre).
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