Absolutes Grill- und Feuerverbot auf den Grillplätzen in Straubenhardt
Das Forstamt des Enzkreis teilte mit, dass die Grillstellen im Enzkreis nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden dürfen. Des Weiteren sind die Benutzung mitgebrachter Holz- oder Gasgrills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald generell verboten- unabhängig vom aktuellen Waldbrand Gefahrenindex.