Aufruf zur Abgabe der Veranstaltungen für 2022

über die Homepage der Gemeinde Straubenhardt - Termine vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

Die Veranstaltungen und der Veranstaltungskalender der Gemeinde Straubenhardt werden im Büro des Bürgermeisters im Rathaus Feldrennach organisiert. Bitte melden Sie uns Ihre Veranstaltungen, Termine oder Jubiläumstermine für 2022 bis spätestens

Freitag, 5. November 2021

direkt über die Homepage der Gemeinde Straubenhardt. Nach der Frist eingehende Veranstaltungseinträge können nur online und nicht in der Druckversion berücksichtigt werden. Das Formular finden Sie unter diesem Link: https://www.straubenhardt.de/gemeindeleben/veranstaltungstipp/.

Bitte beachten Sie, dass es bestimmte Pflichtfelder gibt, die ausgefüllt werden müssen (z.B. Datum der Veranstaltung, „Beschreibung“ mit Besonderheiten, Informationen zu Programm, Eintritt, Einlass etc.). Nach der Eingabe einer Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail zur Information und Kontrolle. Sollten Sie darauf Fehler bemerken, wenden Sie sich bitte an Frau Molnar, Tel: 07082 948-513 oder Frau Wetzel, Tel: 07082 948-511 oder per E-Mail an sekretariat (at) straubenhardt.de. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die Daten digital zu übermitteln, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden.

Ist eine Hallenbelegung erforderlich, können Sie diese direkt im Anschluss des Veranstaltungseintrags in einem weiteren Formular ausfüllen (Anfrage zur Anmietung von Hallen oder Vereinszimmer). Ihre Fragen dazu beantwortet Frau Herr, Tel: 07082 948-518, birgit.herr@straubenhardt.de.

Sollte für die Veranstaltung eine Plakatierungs- oder/und Schankerlaubnis (bei alkoholischen Getränken zwingend) oder eine verkehrsrechtliche Genehmigung (Straßensperrung, Verbote) von der Verkehrsbehörde des Landratsamts Enzkreis erforderlich sein, sollten Sie diese ohne weitere Aufforderung bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen. Bitte bieten Sie bei größeren Veranstaltungen auch Parkmöglichkeiten an.

Bei gemeinschaftlichen Veranstaltungen melden Sie uns vorab die jeweils beteiligten Vereine/Organisationen. Die Verwaltung entscheidet nach den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben. Zu spät eingereichte Anträge können unter Umständen nicht gestattet werden.

Wir möchten den gedruckten Veranstaltungskalender neugestalten. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (z. B. Gottesdienste, Bibeltreffs etc.) werden dort nicht mehr erscheinen. Alle Termine, auch später eingetragene, sind auf der Homepage zu finden.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

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