DAS LANDRATSAMT INFORMIERT: LANDESBAUORDNUNG SIEHT BENACHRICHTIGUNG DER NACHBARN KÜNFTIG NUR NOCH BEI ABWEICHUNGEN VOR

Auf eine bereits seit dem 25. November in Kraft getretene Änderung der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg, die sich insbesondere auf die Nachbarn von Bauvorhaben auswirkt, weist das Landratsamt Enzkreis hin: Künftig werden Angrenzer im Zuge von Bauantragsverfahren nur noch dann beteiligt, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen oder befreit werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eingereichte Planung die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält.
 

Die Neuregelung, die bereits in vielen anderen Bundesländern gängige Praxis ist, soll die Verwaltung entlasten. Das Baurechtsamt des Enzkreises legt den Bauherren jedoch im Sinne einer guten Nachbarschaft nahe, ihre künftigen Nachbarn über ihre Maßnahme selbst zu informieren.
 

Aufmerksam macht die Behörde zudem auf eine weitere Änderung der LBO: Sämtliche Bauanträge sind ab sofort direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen und nicht mehr bei der örtlichen Gemeinde und zwar digital per E-Mail oder über www.service-bw.de. Dabei ist zu beachten, dass die Städte Mühlacker und Neuenbürg sowie die beiden Gemeinden Birkenfeld und Ötisheim eigene Baurechtsbehörden haben, also das Landratsamt nicht zuständig ist. Für alle gilt jedoch: Der Bauherr beziehungsweise sein Architekt oder Planer muss bereits mit dem digitalen Bauantrag zwingend sämtliche Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beifügen, da die Unterlagen ansonsten nicht vollständig sind.

 

(ENZ)

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