Grundsteuerreform: Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Anfang Juni 2022 haben die Grundstückseigentümer ein Schreiben des Finanzamts Pforzheim erhalten, in dem sie um die Abgabe einer Feststellungserklärung gebeten werden. Der Fachbereich Finanzen hat in den vergangenen Wochen diesbezüglich mehrere Anfragen von Bürger*innen erhalten.
 

Jetzt naht das Fristende und bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.
 

Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de erhalten Sie umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema. Unter der Rubrik „Die neue Grundsteuer kommt“ können Sie Informationen zu den Daten der Feststellungserklärung (Grundsteuer B bzw. Land- und Forstwirtschaft-Grundsteuer A) bekommen. Elementare Informationen sind die Angaben zu Ihrem Grundstück, die Sie über das Zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg (https://www.gutachterausschuesse-bw.de) abrufen können.
 

Hier erhalten Sie unter Eingabe der Adresse oder der Flurstücknummer Ihres Grundstücks Informationen zum Bodenrichtwert.
 

Auskünfte zum ermittelten Bodenrichtwert oder Einwendungen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“. Diesen erreichen Sie entweder per Mail unter gutachter (at) gua-enzkreis.de oder telefonisch unter 07041 – 98 692-0.
 

Über „Mein Elster“ können Sie Ihre Feststellungserklärung kostenfrei elektronisch abgeben. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu keine Hilfestellung leisten können, da steuerliche Angelegenheiten individuell erledigt werden müssen und die Bewertung der Grundstücke den Finanzämtern obliegt.

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