ÄNDERUNGEN FÜR ABFALLGEBÜHRENBESCHEID 2021/2022 BIS SPÄTESTENS 11. FEBRUAR MELDEN

Sind in Ihrem Haushalt Personen hinzugekommen oder ausgezogen?“ Bei freudigen Ereignissen wie zum Beispiel Geburten wird schnell vergessen, dass derartige Änderungen der Haushaltsgröße Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben. „Bitte melden Sie uns Änderungen bei der Anzahl der Personen im Haushalt bis zum 11. Februar, dann können wir diese im aktuellen Abfallgebührenbescheid noch berücksichtigen“, bittet daher Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Am 22. März werden dann die Abfallgebührenbescheide an die Haushalte verschickt.
 

Der Bescheid setzt sich aus den tatsächlichen Gebühren für das Jahr 2021 und einer Vorausberechnung für 2022 zusammen. Die Gebühren selbst bestehen zum einen aus einem Jahresbetrag, der abhängig ist von der Anzahl der Personen je Haushalt, und zum anderen aus dem Leerungsbetrag, der abhängig ist von der Größe der Restmüll- und Biotonnen und der Anzahl der Leerungen. Die Anzahl der Personen im Jahre 2021 und die Anzahl der Leerungen der Restmüll- und Biotonnen sind die Basis für die Vorausberechnung des laufenden Jahres. „Haben wir alle Änderungen für 2021 zum Stichtag erfasst, dann entfallen die Änderungsbescheide, denn die vorausberechneten Abfallgebühren beruhen bereits auf den aktuellen Daten“, weist Alexander Pfeiffer auf die beiderseitigen Vorteile hin.
 

Die Änderungsmeldungen können mit einem Vordruck, der auf allen Rathäusern im Enzkreis vorhanden ist, gemeldet werden. Außerdem steht ein Vordruck im Internet unter https://www.enzkreis.de/Online-Dienste/Formulare-Downloads/ zur Verfügung. Aber auch formlose Schreiben, Faxe und E-Mails sind möglich. „Bitte geben Sie aber auf jeden Fall immer das Buchungszeichen von Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid an. Nur so ist eine fehlerfreie Bearbeitung möglich“, ergänzt Pfeiffer.
 

Die Abfallgebührenveranlagung ist erreichbar unter Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim, per Fax an 07231 308-9446 oder per Mail an abfallwirtschaft (at) enzkreis.de. Für Auskünfte zum Abfallsystem im Enzkreis steht auch die Abfallberatung unter Telefon 07231 354838 zur Verfügung.
 

Quelle: Pressestelle Landratsamt Enzkreis

Bild: Landratsamt Enzkreis
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