Neue Corona-Verordnung ab dem 12. Januar - Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft.
 

Sie finden die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung stets im Internet auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.
 

Mitteilung der Pressestelle der Landesregierung vom 11.01.2022:
 

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
 

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen
 

Die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg lag in den vergangenen Tagen unter dem Schwellenwert für die Alarmstufe II. Gleichzeitig sehen wir, dass die Inzidenzen wieder ansteigen. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron auch in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass auch wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen und sogar intensivmedizinisch betreut werden müssen.
 

Die Krankheitsverläufe scheinen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätzt das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern fehlt. Daher wäre es fahrlässig, jetzt in die wieder steigenden Inzidenzen die Regelungen zu lockern.
 

Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben.
 

Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung
 

  • FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
     
  • Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
     

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
 

Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick
 

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 12. Januar 2022) (PDF)
 

Quelle: Homepage Landesregierung
 

 

Welche Verordnungen sind momentan gültig?

Diese finden Sie alle hier: Seite der Landesregierung mit aktuellen Änderungen der Corona-Verordnungen

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
 

Aktuelle Informationen in verschiedenen Fremdsprechen (information about Corona-Virus in different languages) finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.


Was muss ich tun, wenn mein Test positiv ausfällt?
 

Ob PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest - wenn das Ergebnis positiv ausfällt, müssen Sie sich unverzüglich in Absonderung begeben. Selbsttests müssen vorher durch einen zuverlässigen PCR-Test bestätigt werden. Alle Maßnahmen finden Sie unter Downloads.
 

Das Landratsamt Enzkreis hat einen Flyer herausgegeben, der zur Quarantäne-Pflicht informiert; Infos dazu lesen Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Enzkreis oder auch auf der Seite der Landesregierung Baden-Württemberg.


Wer ist Ihr Ansprechpartner in Straubenhardt?

Der Verwaltungsstab Corona ist für all Ihre Fragen, Sorgen und Nöte da. Melden Sie sich per Email an stab-corona (at) straubenhardt.de.
 

Zahlen und Daten zur Lage in Pforzheim und im Enzkreis: Link zum LRA Enzkreis. Dort sind auch die Zahlen zu Infizierten in den einzelnen Gemeinden aufgeführt, darunter Straubenhardt.
 

Wo kann ich mich in Straubenhardt testen lassen?


Es gibt derzeit zwei offizielle Teststellen in Straubenhardt:
 

IMS Straubenhardt
Kernstraße 20
75334 Straubenhardt
E-Mail: info (at) ims-straubenhardt.de
Hinweise: Terminvereinbarung notwendig: Ja; Übermittlung des Testergebnisses: Per CoronaWarnApp, per Mail oder als Ausdruck; Art der Testung: Nasenvorhoftest; Kindertestung: Ab 4 Jahre; Sonstige Bemerkungen: Bitte Terminvereinbarung per Mail
Internet: www.ims-straubenhardt.de
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag nach Vereinbarung
Telefon: 07082/9405426
 

Testzentrum am Gartencenter Straubenhardt
Otto-Hahn-Str. 15
75334 Straubenhardt
E-Mail: chipy (at) mein.gmx
Hinweis: Keine Terminvereinbarung notwendig, Ergebnis: Per CoronaWarnApp oder als Ausdruck, sobald an T- Systems angeschlossen bekommt man das Ergebnis als ID, Art des Abstrichs: Clungene Rapid Test (vorderer Nasenbereich, hinterer Nasenbereich), Rachenabstrich
Hinweis: Kindertestung möglich
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 -17 Uhr, Samstag/Sonntag: 10 – 16 Uhr

Corona Teststation Langenalb
Gemeindehaus Langenalb, Kinderschulweg 6
75334 Straubenhardt
Zertifizierte Tests vom Paul-Ehrlich- Institut werden angeboten. Diese sind auch als Lolli-Tests für Kleinkinder geeignet.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 17 - 20 Uhr, Samstag und Sonntag: 17 - 19 Uhr
 

Auf der Liste des Landratsamtes Enzkreis sind alle offiziellen und vom Gesundheitsamt Enzkreis beauftragten Teststellen gelistet.

Welche Informationen gibt es zum Thema Impfen?
 

Landesweite Impfangebote wahrnehmen
 

Inzwischen gibt es für alle Menschen ab 5 Jahren ein kostenloses Impfangebot, dass jede und jeder wahrnehmen kann. Eine Corona-Schutzimpfung ist der sicherste Weg aus der Pandemie. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Erkrankung bzw. einem schweren oder tödlichen Verlauf, sondern auch seine Mitmenschen, die sich nicht impfen lassen können. Vor allem Kinder unter 5 Jahren, für die es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gibt. 
 

In Baden-Württemberg gibt es auch die Möglichkeit für Impfaktionen. Meist ohne Anmeldung und Wartezeit können Sie sich  bei Impf-Aktionen vor Ort oder nach Terminvereinbarung bei Ihrem Arzt oder Betriebsarzt impfen lassen.
 

Informieren Sie sich auch unter www.dranbleiben-bw.de. (Quelle: Homepage Landesregierung)
 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.enzkreis.de.
 

Wer Fragen hat, kann sich auch an die Hotline unter 07231 308-6850 oder per Mail an corona (at) enzkreis.de wenden. Fragen zur Covid-Impfung und zum Impfstoff selbst beantwortet die Impfhotline des Landes BW unter 0711 904 39555.
 

Auch auf der Seite der Landesregierung finden Sie Informationen zu Impfzentren.

Weitere Informationen finden Sie auf diesen Internet-Seiten:

Gesundheitsamt Pforzheim

Robert-Koch-Institut

Bundesregierung  -  Landesregierung  -   Kultusministerium   -    Wirtschaftsministerium  - Sozialministerium #pflegereserve in BW - Meldeportal

Video "Das Coronavirus Kindern einfach erklärt" (Quelle: Stadt Wien)

 

Gemeinde Straubenhardt

Bild: Gemeinde
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