WASSERSTÄNDE IN BÄCHEN UND FLÜSSEN ERREICHEN KRITISCHEN NIEDRIGSTAND: LANDRATSAMT BESCHRÄNKT DIE WASSERENTNAHME DURCH RECHTSVERORDNUNG

Bis zum 30. September darf im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Dies hat das Landratsamt Enzkreis nun per Rechtsverordnung angeordnet.
 

„Die extrem heiße und trockene Wetterlage der letzten Tage hat die angespannte Situation in den Gewässern des Enzkreises nochmals deutlich verschärft. Die Wasserstände liegen jetzt zumeist unterhalb der niedrigsten Wasserstände eines durchschnittlichen Jahres (MNW) und nähern sich den historisch niedrigsten Wasserständen, erklärt der Leiter des Umweltamtes Axel Frey die Maßnahme. „Trotz kleinerer lokaler Schauer und Gewitter werden voraussichtlich ab dem Wochenende endgültig extrem niedrige Wasserstände erreicht“, prognostiziert er.
 

Um den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie nicht zusätzlich zu belasten, hat sich das Landratsamt Enzkreis daher entschieden, wie schon in den Jahren 2018 und 2020 die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern in den nächsten Wochen zu untersagen. Die entsprechende Verordnung tritt am Samstag, 23. Juli, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September. Verboten ist demnach, Wasser aus Bächen und Flüssen im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ zu entnehmen.
 

Die Rechtsverordnung betrifft nicht nur alle normalerweise erlaubnisfreien privaten Entnahmen, bei denen mit Handgefäßen, also beispielsweise mit Kannen und Eimern, Wasser aus den Gewässern geschöpft wird, sondern auch alle ansonsten erlaubnisfreien Entnahmen durch die Land- und Forstwirtschaft, die Wasser in geringen Mengen auch mit Hilfsmitteln wie Pumpen und Schläuchen entnehmen dürfen. „Inhaber einer Entnahmeerlaubnis sind zwar davon nicht direkt betroffen, sollten aber dennoch einen Blick in Ihre Genehmigung werfen“, mahnt Frey. „Gerade in jüngeren Erlaubnissen ist bereits oft in den Nebenbestimmungen ein Entnahmeverbot oder eine Reduzierung der Entnahme für Zeiträume, in welchen der Gemeingebrauch beschränkt ist, festgeschrieben“, so der Umweltexperte.
 

Da auch die Grundwasserstände im Land zunehmend kritische Werte annehmen und die Ergiebigkeit der Quellen abnimmt, bittet das Landratsamt zudem, generell Wasser einzusparen wo immer es möglich ist: „Oft ist dies einfacher als gedacht, denn schon kleine Maßnahmen können eine große Wirkung haben, wenn sich viele Menschen etwas einschränken“, ist die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt sicher: „Zur Vermeidung zusätzlicher Verdunstungsverluste ist es zum Beispiel besser, in den frühen Morgen- oder Abendstunden wurzelnah zu bewässern anstatt großflächig mit Sprinklern in den Mittagsstunden zu beregnen“, empfiehlt sie. „Und auch eine ergänzende Mulchschicht auf Beeten hält nicht nur Unkräuter zurück, sondern auch das Wasser im Boden“, appellieren Neidhardt und Frey an die Einsicht der Wassernutzer.
 

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Enzkreis (RVO Wasserentnahmebeschränkung) kann auf der Enzkreis-Homepage unter www.enzkreis.de/Umweltamt nachgelesen werden. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Melanie Wenzel unter Telefon 07231 308-1972 oder per E-Mail an Melanie.Wenzel (at) enzkreis.de gerne zur Verfügung.

 

(enz)

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