GENEHMIGUNG DES WINDPARKS STRAUBENHARDT: VERWALTUNGSGERICHT WEIST BERUFUNG AB UND BESTÄTIGT DAMIT AUFFASSUNG DES LANDRATSAMTES

„Wir begrüßen die Entscheidung, schließlich bestätigt das Gericht unsere Auffassung und bringt allen Beteiligten Klarheit“, kommentiert die Erste Landesbeamtin des Enzkreises, Dr. Hilde Neidhardt, eine Entscheidung, die der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg dieser Tage in Sachen Windpark Straubenhardt getroffen hat. Die Mannheimer Richter hatten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom April 2021 abgewiesen. Geklagt hatte der Eigentümer eines Wohnhauses, das sich in etwa 1.300 Metern Entfernung zu einem der Windräder des Parks befindet. Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die das Landratsamt Enzkreis Ende 2016 für insgesamt elf Windkraftanlagen im Straubenhardter Wald erteilt hatte, die bereits seit dem Frühjahr 2018 in Betrieb sind.
 

Der Kläger hatte vorgetragen, dass methodische Mängel bei der Identifizierung und Beschreibung der Umweltauswirkungen im Rahmen der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegen hätten. Die Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Flora-Fauna-Habitat-(kurz: FFH)-Gebiete „Albtal mit Seitentälern“ und „Eyach oberhalb Neuenbürg“ sei fehlerhaft gewesen, weswegen eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu Unrecht unterblieben sei. Die Öffentlichkeit habe dadurch ihre Beteiligungsrechte nicht in vollem Umfang wahrnehmen können, was rechtswidrig gewesen sei. „Aber auch das höchste Gericht des Landes Baden-Württemberg konnte der Kläger mit dieser Argumentation nicht überzeugen“, wie Neidhardt konstatiert. In ihrem Dezernat war das komplexe, knapp zwei Jahre dauernde Genehmigungsverfahren federführend bearbeitet worden.
 

„Der VGH hat mit der Zurückweisung der Berufung letztlich bestätigt, dass wir – wie es schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Jahr 2021 festgestellt hatte - das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Windpark Straubenhardt ordnungsgemäß und fehlerfrei abgewickelt haben“, fasst Neidhardt zusammen. „Und wir sind froh darüber, denn wir betrachten diesen Windpark als wichtigen Baustein, um auch hier im Enzkreis den vom Land vorgegebenen Klimaschutzzielen und der Energiewende hin zur Nutzung regenerativer Energien wieder einen Schritt näherzukommen.“
 


(enz)

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