Obstbaum Verpachtung startet! Baum pachten und eigenes Obst ernten
Unsere digitale Obstbaumverpachtung startet in die erste Runde! Wer Lust auf heimische Kirschen, Äpfel, Birnen und mehr hat, kann über unsere Homepage den entsprechenden Link anklicken und sich für das laufende Jahr seinen eigenen Obstbaum sichern. Interessenten ohne Internetzugang können sich gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer melden.
Allgemeine Hinweise zur Obstbaumverpachtung
Anmeldung und Pachtpreis
- Die Verpachtung beginnt ab dem 1. Mai.
- Der Pachtpreis variiert zwischen 5,00 Euro und 30,00 Euro, abhängig von Größe und Ertrag des Baumes.
- Der Betrag wird vor der Rechnungsstellung geschätzt.
Kontakt
- Ansprechpartner: Technischer Dienst, Frau Rabold
- Telefonnummer: 07082/20503
- E-Mail-Adresse:
Ablauf der Obstbaumverpachtung
- Zuteilung und Rechnungsstellung erfolgen per E-Mail.
- Das dynamische Formular ist vollständig auszufüllen und abzuschicken.
Erforderliche personenbezogene Daten
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
Wichtige Regelungen
- Einmal gepachtete Bäume können nicht zurückgegeben werden.
- Das Risiko eines Ernteausfalls trägt der Pächter.
- Die Pacht gilt immer für das laufende Kalenderjahr und bezieht sich ausschließlich auf den Obstertrag.
- Verkehrssicherungspflichten gehen mit Übergabe der Pacht bzw. Rechnungsstellung auf den Pächter über.
- Der Pächter stellt den Verpächter von Ansprüchen aus Verkehrssicherungspflichtverletzungen frei.
- Haftungspflichten: Der Pächter haftet für Schäden durch Obhut- und Sorgfaltspflichtverletzungen sowie für Schäden, die durch Angehörige, Arbeiter, Unterpächter, Besucher oder Lieferanten verursacht werden.
Nutzung der Ernte
- Die Ernte darf nur für den privaten Gebrauch verwendet werden.
- Bei gewerblicher Nutzung wird der Pachtvertrag sofort aufgehoben.
- Keine Haftung für die Qualität des Obstes durch den Verpächter.
Pflege der Bäume
- Die Pflege der Bäume erfolgt durch die Gemeinde Straubenhardt.
- Die Gemeinde übernimmt den fachgerechten Obstbaumschnitt.
- Wiesenpflege ist nicht Aufgabe des Pächters.
- Die Streuobstwiesen werden nur extensiv gemäht, um die Insekten- und Pflanzenwelt zu fördern.
- Kein Anspruch auf Pachtpreisminderung, falls zum Erntezeitpunkt das Gras nicht gemäht ist.